Information der Feuerwehr Zwischenwasser zu „ Insektenbekämpfung“

Das Thema von Feuerwehreinsätzen infolge Belästigung durch Insekten (geschützte Lebewesen) bewegte sich in der Vergangenheit immer wieder im Grenzbereich zwischen Einsätzen auf Grundlage der Feuerpolizeiordnung und Schadenslagen die nicht dem gesetzlichen Aufgabenbereich zugeordnet werden konnten.

Dies ist Anlass für die Zukunft klare Vorgangsweisen, gemäß dem gesetzlichen Auftrag, zu schaffen.

Ist aus einem Notruf oder Anfrage infolge Belästigung durch Insekten keine Gefahr in Verzug zu erkennen, sind wir angewiesen, auf gewerbliche Unternehmen (Spezialisten) deren Unternehmenszweck die Schädlingsbekämpfung ist, zu verweisen.

Ist aus einem Notruf oder Anfrage infolge Belästigung durch Insekten „Gefahr in Verzug“ zu erkennen, wird durch die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle die zuständige Feuerwehr mit dem Einsatzstichwort f1 alarmiert. (Zum Beispiel wenn ein ganzer Schwarm von Wespen oder Hornissen in einem Kinderzimmer ein Kleinkind „bedroht“.)

Ab Mai 2016 ist die Feuerwehr Zwischenwasser verpflichtet, bei Belästigung durch Insekten, auf Spezialisten der Schädlingsbekämpfung zu verweisen.

Unter diesem Link sind die entsprechenden Daten ersichtlich: Spezialisten für Schädlingsbekämpfung


Vorgangsweise

bei Gefahr in Verzug – z.B.: ein Wespen- oder Hornissen „Schwarm“ bedroht ein Kind im Kinderzimmer
⇒ NOTRUF 122

keine Gefahr in Verzug, nur Belästigung
Schädlingsbekämpfungsunternehmen kontaktieren